Allgemeine Geschäftsbedingungen
Thalmühle KG – im Folgenden auch „Vermieter“
Selketal 4
06463 Falkenstein/Harz
OT Meisdorf
Tel.: 034743/807893
team@ferien-thalmuehle.de
1.Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienunterkünften (Ferienwohnungen, Glampingzelte, Reisemobilstellplätze, Zeltplätze) zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienunterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2. Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungen der Ferienunterkünfte erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website. Die Reservierung für die Ferienunterkünfte (mit Ausnahme der Stellplätze) ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.
3. Zahlungsbedingungen / Kaution
Die Ferienunterkunft akzeptiert Bargeld- oder Kartenzahlungen. Die Zahlungen sind bei Abreise fällig.
Im Falle von Stornierungen oder Nichtanreise sind die fälligen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Für jede anschließende Mahnung nach Verzugseintritt fallen 15,00 Euro Mahngebühren an. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen.
Eine Kaution wird nicht verlangt.
4. An-/Abreise
Die Ferienunterkunft steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt zwischen 15.00 und 18.00 Uhr an der Rezeption. Frühere oder spätere Anreisen sind ausschließlich nach Bestätigung durch den Vermieter möglich. Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft (außer den Stellplätzen) bis 11.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Die Stellplätze sind bis spätestens 14.00 Uhr zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, den Aufwand für eine mehr als 60 Minuten verspätete An- oder Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen. Eine Anreise auf dem Stellplatz vor 15.00 Uhr wird als zusätzlicher halber Tag berechnet.
5. Aufenthalt
5.1 Die Nutzung der Ferienunterkunft ist ausschließlich den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Überbelegung der Wohnungen ist nicht zulässig. Eine Untervermietung und Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Der Mieter hat in diesem Falle den vollen Mietzins zu zahlen. Ein Rechtsanspruch auf Erlass des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
6. Sachzustand
Die Ferienunterkunft wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Das gesamte Inventar ist angemessen zu behandeln und inclusive der Kleinteile ausschließlich für den Verbleib in den Ferienunterkünften vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, Schänke und Tische, sowie das Einbringen von mietereigenem Mobiliar sind untersagt. Die Außenmöblierung darf nur nach Absprache umgestellt und nicht auf der Grünanlage oder in den Ferienunterkünften eingesetzt werden. Der Vermieter behält sich vor, fehlendes oder beschädigtes Inventar in Rechnung zu stellen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft, wie Untervermietung, Überbelegung oder Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Der Mieter bleibt in diesem Fall verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis an den Vermieter zu zahlen.
Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
7. Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger Absprache erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und bei Bedarf eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
8. Reiserücktritt
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis 29 Tage vor dem Anreisetag werden keine Kosten erhoben.
Bei einem Rücktritt zwischen 0 und 28 Tagen vor dem Reiseantritt ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
- 8-28 Tage vor dem Anreisetag = 30 % des vereinbarten Mietpreises
- 2-7 Tage vor dem Anreisetag = 50 % des vereinbarten Mietpreises
- 0-1 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Mietpreises
9. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11. WLAN-Nutzung
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
12. Gästebeitrag
Die Stadt Falkenstein/Harz erhebt einen Gästebeitrag von 2,00 EUR pro Übernachtung. Kinder, die 7 bis 16 Jahre alt sind, zahlen 1,00 EUR, jüngere Kinder sind vom Beitrag befreit. Der Vermieter ist per kommunaler Satzung verpflichtet, diesen Beitrag einzuziehen und an die Stadt weiter zu leiten. Der Vermieter behält sich vor, für den ihm dadurch entstehenden Aufwand eine Gebühr von 0,50 EUR pro Aufenthalt zu verlangen.
13. Schriftform
Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.